Rheinbergs fahrradfreundliche Arbeitgeber

Wann wird der erste Rheinberger Arbeitgeber zertifiziert?

„Die Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber von ADFC und EU (Europäische Union) freut sich über den 100. Fahrradfreundlichen Arbeitgeber in Deutschland."

Auf der ADFC-Internetseite war folgender News-Text vom 22.09.2020 abgedruckt: „Die Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber von ADFC und EU (Europäische Union) freut sich über den 100. Fahrradfreundlichen Arbeitgeber in Deutschland. Die Zertifizierung in Gold hat im Herbst 2020 der Tiernahrungsmittelhersteller MERA aus Kevelaer erhalten.“

Bei Lesen des Artikels stellten sich mir folgende Fragen: Welche Gründe sprechen für eine Zertifizierung und wie ist die Firma MERA vorgegangen, um eine Zertifizierung zu erhalten? Welche Kriterien muss ein Arbeitgeber erfüllen, um eine Zertifizierung zu erhalten. Wann wird der erste Rheinberger Arbeitgeber zertifiziert? Nach der Durcharbeit aller mir vorliegenden Informationen, wie z.B. das Handbuch „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – leicht gemacht“ vom ADFC, sprechen mindestens vier Gründe für eine Zertifizierung:
1. Eine Zertifizierung ist gut für das Image des Arbeitgebers. Fahrradfreundliche Arbeitgeber sind attraktiver, vor allem für junge und gut ausgebildete Arbeitskräfte. Darüber hinaus fördert Fahrradfreundlichkeit die Mitarbeiterbindung und das Teamgefühl.
2. Durch fahrradfreundliche Maßnahmen steigen mehr Beschäftigte aufs Rad. Damit wird dem Bewegungsmangel vorgebeugt. Laut einer Studie haben Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, ein Drittel weniger Krankheitstage. Sie sind zufriedener, ausgeglichener und produktiver.
3. Radfahren ist nachhaltig. Fahrradfreundliche Maßnahmen tragen zum betrieblichen Umweltmanagement bei, sind ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements.
4. Fahrradfreundliche Arbeitgeber sparen Geld. Radabstellanlagen brauchen weniger Platz als Pkw Parkplätze, und die Infrastrukturkosten sind geringer, selbst wenn alle Ausgaben für eine angemessene Radinfrastruktur berücksichtigt werden.

Wie sollte ein Arbeitgeber vorgehen, um die Zertifizierung zu erhalten?
Nachdem sich die Unternehmensleitung zur Zertifizierung als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber entschieden hat, sollte ein*e Mobilitäts- bzw. Radverkehrskoordinator*in im Betrieb eingesetzt werden. Er*Sie bündelt alle Informationen zur Mobilität und zum Radverkehr. Er*Sie ist für die Beschäftigten die zentrale Anlaufstelle für spezifische Mobilitätsfragen und sollte folgende Aufgabengebiete abdecken:
- Mobilitätsstrategie ausarbeiten und gemeinsam im Betrieb festlegen
- Leitziel zur Erhöhung des Radverkehrsanteils im Betrieb formulieren und vereinbaren
- Prüfen möglicher Förderausschreibungen im Bereich Radverkehr
- Regelmäßige Informationen zu mobilitätsrelevanten Themen an alle Mitarbeiter*innen verteilen.

Welche Kriterien muss ein Arbeitgeber erfüllen, um die Zertifizierung zu erhalten?
Die Zertifizierung erfolgt in drei einfachen Schritten:
1. Schnüren Sie sich Ihr eigenes Paket an fahrradfreundlichen Maßnahmen. Nun steht die Selbstevaluierung (Selbsttest) an. Nach der Registrierung überprüfen Sie online, ob Ihr Unternehmen ausreichend Punkte für ein positives Audit vor Ort erreicht würde. Dieser kostenlose Test kann mehrmals wiederholt werden.
2. Nach dem positiven Selbsttest melden sie sich zum kostenpflichtigen Audit an. Ein Auditor des ADFC überprüft bei Ihnen vor Ort Ihre fahrradfreundlichen Maßnahmen.
3. Bei positiven Ausgang der Überprüfung durch den ADFC Auditor erhalten Sie das Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Bronze, Silber oder Gold. Die Zertifizierung ist für 3 Jahre gültig. Bereits zertifizierte Arbeitgeber können sich auch online rezertifizieren lassen.

Ich hoffe, dass ich mit dieser Kurzbeschreibung einige Rheinberger Arbeitgeber motivieren kann, den Schritt zum Fahrradfreundlichen Arbeitgeber einzuleiten. Für weitere Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Beratung zur Verfügung: Hans-Gerd Schroers, Mobil: 01575 5911781.

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https://rheinberg.adfc.de/artikel/fahrradfreundlicher-arbeitgeber-13-1

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